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Vor der Hochzeit

Namensänderung zur Hochzeit festlegen

Welche Gesetze gibt es zur Namensänderung? Wie läuft das mit dem Doppelnamen? Was ist möglich, was nicht?

Hier findet ihr Infos, Tipps und Checklisten.



Reisepass nach der Hochzeit

Reisepass nach Hochzeit
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Für frisch Verheiratete ist es zunächst wichtig, dass der Reisepass nach der Hochzeit gültig ist, damit die Flitterwochen nicht ins Wasser fallen.

Mit der standesamtlichen Trauung und der Erklärung eines neuen Familiennamens ändert sich mit sofortiger Wirkung der bisherige Familienname. Somit müsst ihr mit der Heiratsurkunde im zuständigen Passamt einen neuen Reisepass mit dem neuen Familiennamen beantragen. Das dauert selbstverständlich einige Wochen…

Hochzeitsreise
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Wer es eilig hat und direkt nach der Hochzeit in die Flitterwochen abdüsen möchte, kann sich kurzfristig einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen.

Ist es ganz eilig und ihr fliegt schon am nächsten Morgen setzt euch vor der Hochzeit mit dem für euren Wohnort zuständigen Passamt in Verbindung. Unter Umständen könnt ihr den Reisepass mit neuem Familiennamen schon einige Wochen vorher beantragen, damit er euch unmittelbar nach der Eheschließung ausgehändigt wird.

Wichtig: Der Name auf dem Flugticket muss in jedem Fall mit dem im Reisepass übereinstimmen.



1. Zur Eheschließung: Namensänderung beim Standesamt

Doppelname nach Hochzeit
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Für die Namensänderung bei der standesamtlichen Trauung habt ihr die Wahl, ob ihr zukünftig einen gemeinsamen Familiennamen führen möchtet oder nicht.

Folgende Namensänderungen sind nach §1355 BGB möglich:

  • Keine Änderung (ihr beide behaltet jeweils euren bisherigen Namen)
  • Ihr einigt euch auf einen gemeinsamen Ehenamen (entweder der Nachname des Mannes oder der Frau)
  • Einer von euch nimmt einen Doppelnamen an

Doppelname nach der Hochzeit: Es muss auf jeden Fall ein Familienname ausgewählt werden. Nur derjenige von euch, dessen Namen nicht angenommen wurde, hat das Recht, einen Doppelnamen nach der Namensänderung zu führen. Dieses Recht gilt aber nur für einen von euch und nicht für die Kinder. Ob der neue Ehename vor oder nach dem Geburtsnamen gestellt wird, könnt ihr selbst entscheiden (achtet dabei auch auf den Klang der Namen nach der Namensänderung).



2. Namensänderung nach der Hochzeit angeben

Hochzeitsbegriffe
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Wer mit der Hochzeit seinen Namen geändert hat, sollte Folgendes beachten: Nach der Hochzeit musst du dem Einwohnermeldeamt deine Namensänderung angeben (falls das nicht schon über das Standesamt passiert ist). Du erhälst dann einen neuen Personalausweis und Reisepass. Dies wird mit den üblichen Gebühren für die Neuausstellung des jeweiligen Dokuments in Rechnung gestellt.

Auch bei Versicherungen, Banken (neue EC- und Kreditkarten mit dem aktuellen Namen), etc., musst du die Namensänderung angeben.

Das Namenschild an Klingel und Briefkasten solltest du nicht zu schnell nach der Namensänderung ändern. Nicht alle, die dir in nächster Zeit Post schicken, kennen bereits deinen neuen Namen. Nach und nach kannst du dann allen die Namesänderung mitteilen (am besten du bringst für 2-3 Monate beide Namen am Briefkasten an, damit deine Post auch wirklich ankommt).

Eine Übersicht für alle Namensänderungen finden ihr in unserer ausführlichen Checkliste.

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Namensänderung Tipp: Eine Nichtübereinstimmung von Bankkarte und Ausweis kann im Ausland Probleme bereiten! Daher solltest du alle Dokumente entweder mit neuem oder mit altem Namen dabeihaben. Falls das nicht möglich ist, empfehlen wir euch, eine Kopie der Heiratsurkunde mitzuführen, auf der die Namensänderung dokumentiert ist.



Übrigens: Wichtiges To-Do nach der Hochzeit ist der Brautkleid-Verkauf!



Dankeskarten nicht vergessen!

Nach der Hochzeit ist es für eure Gäste sehr schön noch eine Dankeskarte von euh zu bekommen und euer liebstes Hochzeitsfoto zu sehen. Gestaltet sie ganz nach euren Vorstellungen mit einem kleinen Dankestext.

Kartenshop Dankeskarten Hochzeit
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